Gewerbe-AnmeldungHier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
Wann ist
ein Gewerbe anzumelden?
Nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist der Beginn eines Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigstelle oder einer unselbstständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde gleichzeitig anzumelden. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb ausgeübt wird. Die Unterlassung einer Gewerbe-Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit nach der GewO mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zuständige Behörde?
Zuständige Behörde ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt, also im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Montabaur, Ordnungsamt / Gewerbeamt, Konrad-Adenauer-Platz 8 in 56410 Montabaur.
Wer hat anzumelden?
Meldepflichtig ist der Gewerbetreibende oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Bei Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) müssen alle Gesellschafter gemeinsam sich anmelden.
Bei juristischen Personen wie z. B. einer GmbH oder AG obliegt die Verpflichtung der Gewerbe-Meldung dem oder den gesetzlichen Vertreter/n.
Wie kann das Gewerbe angemeldet
werden?
Eine Gewerbe-Anmeldung ist formgebunden und kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei einer schriftlichen Anmeldung fügen Sie bitte dem Anmeldeformular den Personalausweis, evtl. den Handelsregistereintrag und evtl. erforderliche Erlaubnisse in Kopie mit bei.
Eine Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache ist nicht notwendig. Sofern Sie wünschen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Gewerbemeldung für Sie tätigt, ist eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises mit vorzulegen.
Bei einer schriftlichen Gewerbe-Anmeldung senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Montabaur Ordnungsamt / Gewerbeamt Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Für eine schriftliche Gewerbe-Anmeldung stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Beiblatt für weitere Geschäftsführer (PDF)
Erforderliche Unterlagen?Zur Gewerbe-Anmeldung werden benötigt:
Gebühren?
Die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) zur Zeit 10,20 Euro (LVO über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung -Besonderes Gebührenverzeichnis- vom 25.02.2002).
Die Gebühr ist bei der Erstattung der Meldung in bar zu entrichten. Eine Zahlung mittels EC-Karte ist nicht möglich.
Bei einer Überweisung verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:
| Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro
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