GewerbeamtBegriff des Gewerbes Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert, so dass sich im Laufe der Zeit eine Definition durch die Rechtsprechung und Literatur entwickelt hat.
Unter einem Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete dauerhafte Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Nicht zum Gewerbe zählen:
Rechtsgrundlagen des Gewerberechts
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