Gaststättengewerbe
Wichtige Kriterien bei der Konzessionserteilung sind:
Die Betriebsart der Gaststätte muss den planungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Eine Discothek ist wegen ihrer Auswirkungen auf die Nachbarschaft anders zu bewerten als ein Speiserestaurant. Weil Biergärten oder Freisitze gaststättenrechtlich als „Räume“ zu betrachten sind, kann die notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis erst nach Erteilung einer Baugenehmigung ausgesprochen werden.
Die dauerhafte Konzessionierung der Gaststätte ist zu unterscheiden von der vorübergehenden Gestattung aus besonderem Anlass (Vereinsfest, Volksfest etc.). Die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung setzt eine rechtzeitige Antragstellung voraus. Hier sollten Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen wahren sowie die Gründe und die Veranstaltung ausreichend konkret beschreiben. Falls eine Beatparty oder ähnliche Veranstaltung, die überwiegend von Jugendlichen oder junge Erwachsenen besucht wird, veranstaltet wird, sind umfangreiche Auflagen (Einlasskontrollen, Einsammeln von Personalausweisen der Jugendlichen, Bereithaltung von Securitykräften usw.) zur Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Da in solchen Fällen Vorgespräche unter Beteiligung der Polizei erforderlich sind, ist ein Antrag mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Allgemeine Zusatzinformationen:
Voraussetzungen für eine Gaststätteneröffnung (gilt nicht für Tagesgestattungen) Da das Gaststättengewerbe zum sogenannten "Vertrauensgewerbe" gehört, muss das zuständige Ordnungsamt im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die „persönliche Zuverlässigkeit“ des Gaststättenbetreibers im Sinne des Gaststättengesetzes überprüfen. Dem rechtzeitig zu stellenden Antrag auf Erlaubniserteilung (Vordrucke gibt’s beim Ordnungsamt) sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (wird beim Bürgerbüro beantragt), eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, der Nachweis über eine Gesundheitsbelehrung (wird beim Gesundheitsamt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises durchgeführt) und ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Zudem ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Unterrichtungsseminar der Industrie- und Handels-kammer vorzulegen.
Jede Gaststättenerlaubnis kann grundsätzlich mit Auflagen versehen werden, die dem Schutz der Gäste oder der Nachbarschaft dienen. Soweit notwendig kann die Behörde auch noch Jahre nach der Erlaubniserteilung regulierend eingreifen und zusätzliche Auflagen festsetzen. Verletzt ein Gastwirt in erheblichem Umfang seine Berufspflichten, kann die Erlaubnis auch widerrufen und die weitere Ausübung des Gaststättengewerbes verhindert werden. Für eine schriftliche Gaststättenanmeldung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (PDF) Nähere Informationen erhalten Sie bei: Bernd Neuroth - Ordnungsamt - Telefon (0 26 02) 126 - 303 Fax (0 26 02) 126 - 252bneuroth@montabaur.de | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro
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