Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner:


Sie möchten ein Gewerbe anmelden oder mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder wollen wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? 

 

Egal warum Sie unsere Seiten aufsuchen, wir möchten Ihnen mit diesen Informationen helfen, Ihre Fragen zu beantworten. Neben Hinweisen zu den benötigten Unterlagen erfahren Sie Namen und Rufnummer unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die Ihnen gerne Auskunft erteilen und im Paragraphendschungel helfen. Auch wenn wir nicht alle Probleme lösen können oder auf eine Frage mal keine Antwort haben – wir werden mit unseren Dienstleistungsangeboten immer für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstehen.


Aktuell - Das Ordnungsamt weist darauf hin:


  • Das Skaten auf dem Konrad-Adenauer-Platz ist untersagt!
  • Das Füttern von Tauben ist im gesamten Stadtgebiet nicht erlaubt!
  • Ungebührliches Verhalten wie übermäßiger Alkoholgenuss, das Lärmen und die Belästigung von Passanten ist auf öffentlichen Straßen verboten!
Das Bild zeigt den Konrad-Adenauer-Platz - im Vordergrund das Verbotsschild zum Skaten

Die Verbote sind in der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen in der Verbandsgemeinde Montabaur geregelt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Bürgerbüro

Kontakt

  Verbandsgemeindeverwaltung
  Konrad-Adenauer-Platz 8
  56410 Montabaur
  Telefon (0 26 02) 126 - 0    
  Fax (0 26 02) 126 - 150

  Info@montabaur.de

  Bürgerbüro
  Konrad-Adenauer-Platz 8
  56410 Montabaur
  Telefon (0 26 02) 126 - 123    
  Fax (0 26 02) 126 - 315

  Buergerbuero@
  montabaur.de

 
 Öffnungszeiten:
 Mo - Mi
 
 08.00 - 12.30 Uhr
 14.00 - 16.00 Uhr
 Do  08.00 - 12.30 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr
 Fr  08.00 - 12.30 Uhr
 (Bürgerbüro durchgehend)