Grabstättenarten in der Verbandsgemeinde Montabaur:
- Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen
- Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Urnen in einer Urnenmauer
- Urnen in Stelen
- Anonyme Urnen in Rasenreihengrabstätten
- Gemeinschaftsgrabstätten (z.B. für Priester)
Was ist darunter zu verstehen?
- Reihengrabstätten:
Es handelt sich um Einzelgräber, die in zeitlicher Reihenfolge – also der Reihe nach – belegt werden.
- Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen:
- in einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld
- bodenbündige Grabtafeln in Naturstein mit einer Stärke von mind. 5 cm und einer Größe von max. 40 cm x 40 cm werden in den Boden eingelassen, Beschriftung in die Grabplatte integrieren; keine aufgesetzten Buchstaben
- Wahlgrabstätten (Doppelgrabstätten) für Erdbestattungen:
Erwerb eines Nutzungsrechts – in den Friedhofssatzungen ist teilweise ein Mindestalter festgelegt.
- Urnengrabstätten:
Beisetzung in Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten oder in einer Urnenmauer – die Beisetzung von Urnen ist auch in vorhandenen Erdgrabstätten möglich. - Urnen in Stelen:
Stelen sind meist säulenartige, freistehende Elemente aus Naturstein, die bis zu 4 Urnen aufnehmen können.
- Anonyme Urnen in Rasenreihengrabstätten:
Anonyme Bestattung: d.h. es erfolgt eine Bestattung, ohne Hinweis auf den Namen des/der Beigesetzten.
Diese Grabstättenarten variieren auf den einzelnen Friedhöfen der Ortsgemeinden. Welche Grabstättenarten es auf den Friedhöfen in Ihrer Ortsgemeinde / Ihrem Stadtteil gibt, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur.
Die aktuellen Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen finden Sie unter der jeweiligen Ortsgemeinde.
Informationen erhalten Sie bei:
Gabriele Heidrich
- Friedhof / Bestattungen -
Telefon (0 26 02) 126 - 352
Fax (0 26 02) 126 - 297
gheidrich@montabaur.de