RundfunkgebührenDie Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenpflicht. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu dem wichtigen Thema Gebührenbefreiungen. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der Befreiungsvoraussetzungen erfüllt.
Was macht das Bürgerbüro? Wir halten für Sie die Anträge vor und helfen Ihnen gerne bei der Ausfüllung des Antrages und leiten diesen für Sie an die GEZ weiter.
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit sowie den einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung
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