Lohnsteuerkarte

Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.01.2011 ist das Finanzamt für das Ändern von Lohnsteuerkarten bzw. für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen zuständig.


Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald Ihr Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

 


Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Bürgerbüro

Kontakt

  Verbandsgemeindeverwaltung
  Bürgerbüro 
  Konrad-Adenauer-Platz 8
  56410 Montabaur
  Telefon  (02602) 126 - 123    
  Telefax  (02602) 126 - 315

  E-Mail-Kontakt

 Öffnungszeiten:
 Mo - Mi
 
 08.00 - 16.00 Uhr
 Do  08.00 - 18.00 Uhr
 Fr  08.00 - 12.30 Uhr