Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.01.2011 ist das Finanzamt für das Ändern von Lohnsteuerkarten bzw. für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen zuständig.
Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale
(ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die
bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum
Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag,
Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM
wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht.
Sobald Ihr Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden
steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister
(zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder
Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.