Beantragung eines polizeilichen FührungszeugnissesDas für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O bzw. OG) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis". Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.
Seit 1. Mai 2010 ist zusätzlich ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Der „Bewerber“ kann das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich (Belegart NE) bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) beantragen.
Bei der Antragsstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person ein Führungszeugnis beantragen kann. Beim Bürgerbüro werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugniss ausgestellt wird. Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt. Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt. Hierfür werden das Aktenzeichen, der Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde benötigt. Das Führungszeugnis kostet 13,-- Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Ausnahmsweise bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Führungszeugnis auf beigefügtem Vordruck zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich vorab die Gebühr in Höhe von 13,-- Euro mit dem Verwendungszweck "Führungszeugnis" auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur bei der Kreissparkasse, BLZ 570 510 01, Konto-Nr.: 500017 zu überweisen. Den unterschriebenen Antrag und den Überweisungsbeleg senden Sie dann bitte zusammen an das Bürgerbüro. NEU: Das Führungszeugnis online beantragen über das landesweite
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