Entgegennahme von FührerscheinanträgenNach den Bestimmungen des europäischen Kartenführerscheines (seit 1.1.1999) muss man den Antrag persönlich bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Bei der Entgegennahme des Antrages wird eine Gebühr von 5,11 Euro erhoben. Für Anträge zur Ausstellung oder Verlängerung von Fahrgastbeförderungsscheinen werden zusätzlich 13,00 Euro Gebühren für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses erhoben. Um Informationen über die Änderungen im Führerscheinrecht zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Telefon (0 26 02) 124 - 0, an Ihre Fahrschule oder an das Bürgerbüro. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung
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