Anmeldung eines WohnsitzesWissenswertes bei der Anmeldung eines Wohnsitzes:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden, schreibt § 11 des Melderechtsrahmengesetz (MRRG) vor. Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache für die Anmeldung erforderlich. In Ausnahmefällen kann man sich von einer 3. Person vertreten lassen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines vertretungsberechtigten Familienangehörigen. Anmeldeformulare werden von den Mitarbeitern des Bürgerbüros für Sie ausgefüllt. In Ihren Ausweisdokumenten wird die geänderte Anschrift eingetragen. Bei Zuzug aus einem Ort im Westerwaldkreis können Sie auch Ihren Fahrzeugschein im Bürgerbüro ändern lassen. Bitte legen Sie zur Anmeldung die genannten Papiere aller Personen vor, die angemeldet werden sollen. Beziehen Sie eine Mietwohnung, kann die Einsicht in Ihren Mietvertrag oder eine Einzugsbestätigung des Vermieters erforderlich sein. Eine Abmeldung innherhalb Deutschland entfällt. Die Anmeldung an dem neuen Wohnsitz und die Änderung der Personaldokumente ist gebührenfrei. Für die Änderung der Fahrzeugpapiere wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 Euro erhoben.
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