Abmeldung eines Wohnsitzes

Wissenswertes bei der Abmeldung eines Wohnsitzes:

 Wann?  Bei Umzug ins Ausland bzw. Abmeldung
 Nebenwohnsitz
 Wer?  Persönlich oder durch Bevollmächtigten oder Haus-
 bzw. Wohnungseigentümer
 Wie?  Nur auf gesetzlich vorgegebenem Vordruck, der nach
 EDV-Eingabe von Ihrem Bürgerbüro ausgedruckt wird
 Was ist mitzubringen?  Personalausweis oder Reisepass
 Gebühr?  gebührenfrei
 Bearbeitungszeit?  sofortige Bearbeitung

Grundsätzlich entfällt eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Deutschland. Bei einem Umzug genügt es sich am neuen Wohnort anzumelden (siehe Anmeldung). Die Wohnsitzabmeldung erfolgt dann automatisch von der Meldebehörde Ihres neuen  Wohnsitzes, bei dem bisher für Sie zuständigen Meldeamt. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss eine Abmeldung vorgenommen werden. Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nach wie vor bei der entsprechenden Meldebehörde vorzunehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Bürgerbüro

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