Abmeldung eines WohnsitzesWissenswertes bei der Abmeldung eines Wohnsitzes:
Grundsätzlich entfällt eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Deutschland. Bei einem Umzug genügt es sich am neuen Wohnort anzumelden (siehe Anmeldung). Die Wohnsitzabmeldung erfolgt dann automatisch von der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes, bei dem bisher für Sie zuständigen Meldeamt. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss eine Abmeldung vorgenommen werden. Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nach wie vor bei der entsprechenden Meldebehörde vorzunehmen. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung
| |||||||||||||||||||||||||




